Die Sicherheit der Bürger ist in Zürich gewährleistet. Körperliche und seelische Unversehrtheit, persönliche Integrität und Sicherheit als subjektive Wahrnehmung zu jeder Zeit an jedem Ort ist die vordringliche Staatsaufgabe. Ebenso ist die Sicherheit des Privateigentums gewährleistet. Kriminalität wird bekämpft. Die Justiz muss Täter bestrafen und Opfer schützen. Ausländische Straftäter sind auszuschaffen.
Fundament
Das juristische Fundament zur Sicherheitspolitik bildet die Bundesverfassung (BV) sowie die Kantonsverfassung (KV).
Gemäss Art. 57 Abs. 1 BV sorgen Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Sicherheit des Landes und den Schutz der Bevölkerung.
Art. 100 KV verpflichtet die Kantone und Gemeinden zur Gewährung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Leitbild
Die Einwohner der Stadt Zürich sollen sich jederzeit unbehelligt von Kriminalität auf den Zürcher Strassen bewegen können. Sicherheit umfasst körperliche und seelische Unversehrtheit, persönliche Integrität und Sicherheit als subjektive Wahrnehmung. Ebenso ist die Sicherheit des Privateigentums gewährleistet.
Zürich ist eine sichere, attraktive Stadt mit hoher Wohn- und Lebensqualität. Die Gewährung der Sicherheit und Freiheit für alle Bürgerinnen und Bürger ist die wichtigste aller Staatsaufgaben.
Umsetzung und Forderungen