Strassenbauprojekt Rosengartenstrasse / Bucheggstrasse

Bewusste Täuschung der Bevölkerung oder unentschuldbare Nach-lässigkeit im Departement Genner?

Im Sinne des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 des Strassengesetzes führt das Tiefbauamt der Stadt Zürich zur Zeit eine Planauflage des Projekts Rosengartenstrasse / Bucheggstrasse durch.

Die Stadt Zürich plant auf der Rosengartenstrasse und der Bucheggstrasse (den mit bis zu 70'000 Fahrzeugen pro Tag wichtigsten und meistbefahrenen Staatsstrassen auf dem Gebiet der Stadt), im Abschnitt Wipkingerplatz bis Langackerstrasse, einen Spurabbau und die Errichtung dreier lichtsignal-gesteuerter Fussgängerstreifen mit Schutzinseln. Zusätzlich soll eine Busbevorzugung an den neuen Lichtsignalen eingerichtet werden.

Die geplanten Massnahmen haben zum Ziel, den motorisierten Individualverkehr künstlich zu stauen und den Verkehrsfluss mittels einer Dosieranlage zusätzlich einzuschränken. Dadurch entstehen Verkehrsverlagerungen ins Quartier, erhöhter CO2-Ausstoss und durch den Reisezeitver-lust volkswirtschaftlicher Schaden.

Nebst den erwähnten verkehrsplanerischen Fragwürdigkeiten haben die aufgelegten Pläne gewichtige Mängel, denn sie entsprechen nicht den Tatsachen. Der geplante Spurabbau ist nicht eingezeichnet. Der Ist-Zustand (5 Spuren) wird unterschlagen, indem nur der Zukunftsstatus (4 Spuren) ohne Hin-weis auf den Status quo dargestellt wird. Gleiches gilt für den im Amtsblatt publizierten Projektbe-schrieb: Der Abbau von einer Fahrspur wird unterschlagen.

Die gute Absicht einer "Mitwirkung der Bevölkerung" nach § 13 wird durch die inhaltlichen Fehler der Ausschreibung kontaminiert. Die zur Mitwirkung Berechtigten werden dadurch krass fehlinformiert. Erfolgte die Ausschreibung in dieser Form nicht bewusst, so ist eine un-saubere, fehlerhafte Ausschreibung an dieser sensiblen Verkehrsader mit Nichts zu entschul-digen und muss zu Konsequenzen führen.

Der formellen Korrektheit halber hat die SVP Kreispartei 10 trotzdem eine materielle Einwendung beim Tiefbauamt deponiert. Eine Weiterführung der Planauflage ist aber unter diesen Umständen nicht vertretbar.

Die SVP der Stadt Zürich fordert, die Projektausschreibung und die Planauflage umgehend zu sistieren, den Projektbeschrieb und die Pläne zu korrigieren und das Projekt unter Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Fristen neu aufzulegen. Desweitern ist in der Neufassung auf sämtliche Elemente zu verzichten, die den Verkehrsfluss auf der Nord-West-Achse der Stadt Zürich absichtlich behindern.

Weitere Auskünfte:

Kantonsrat Roland Scheck, Präsident Verkehrskommission SVP Stadt Zürich, Telefon 079 794 11 77
Gemeinderat Martin Bürlimann, Präsident SVP Kreis 10, Telefon 044 271 51 67
Gemeinderat Roger Liebi, SVP Stadtparteipräsident, Telefon 079 787 45 77
Gemeinderat Mauro Tuena, Chef SVP-Gemeinderatsfraktion, Telefon 079 414 55 51

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