Anti-Minaret-Bulletin vom 29. September 2011
Bundesrat und Bundesverwaltung arbeiten beharrlich daran, das von Volk und Ständen 2009 sehr deutlich beschlossene Minarettverbot zu hintertreiben.
Am Tag, als das Minarettverbot in der Schweiz Tatsache wurde, erklärte der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Abstimmungsausgang, dass die neue Verfassungsnorm ab sofort zur Anwen-dung komme. Für noch nicht bewilligte Minarette gelte das Minarettverbot ohne jede Einschrän-kung.
In Langenthal war kurz vor der damaligen Ab-stimmung ein Gesuch für die Erstellung eines Minaretts eingereicht worden. Bundesrätin Eve-line Widmer-Schlumpf, damals Justizministerin, hielt am Abstimmungsabend fest, dass das Mina-rettverbot für noch nicht bewilligte Minarette vollumfänglich verbindlich sei. Sie bezog diese Stellungnahme ausdrücklich auch auf Langenthal.
Katz und Maus
Die dortige Muslimgemeinde, gegen aussen ver-treten von Anwalt Daniel Kettiger, spielt seither mit den Behörden Katz und Maus. Das Bauge-such, behauptet sie heute, habe nie ausdrücklich einem Minarett gegolten. Geplant sei lediglich eine «türmchenartige Dachaufbaute». Das heu-te sorgfältigst gemiedene Wort «Minarett» dürfte erst dann, wenn die «türmchenartige Dachaufbau-te» gerichtlich (am Zug ist als Folge einer Ein-sprache gegenwärtig das Berner Verwaltungsge-richt) bewilligt worden wäre, zur Verwendung gelangen – dann als Triumph-Botschaft.
Strassburg
Die Einsprache eines Genfer Muslims gegen das Schweizer Minarettverbot beim Europäischen Menschenrechts-Gerichtshof in Strassburg wur-de zwar abgewiesen – allerdings bloss, weil der Kläger keine persönliche Betroffenheit von einem konkret ergangenen negativen Entscheid zu einem
Minarett-Baugesuch nachweisen konnte. Alarm aber löste eine – vom Europäischen Menschen-rechts-Gerichtshof ausdrücklich einverlangte – Stellungnahme des Bundesrates zu dieser Be-schwerde aus: Bisher – sagte der Bundesrat – hät-ten «völkerrechtliche Verpflichtungen» zwar be-reits schweizerisches Gesetzesrecht durchbrochen. Der Bundesrat rechne aber damit, dass sich in Bälde auch schweizerisches Verfassungsrecht internationalen Bestimmungen zu beugen habe. Das ist nichts anderes als eine ohne jede Legitimi-tät ausgesprochene Ankündigung der Absetzung des Souveräns, also der schweizerischen Stimm-bürgerschaft als oberste politische Instanz der Schweiz. Da kommt auch eine eigenmächtige «Korrektur» der Bundesverfassung zum Aus-druck: Dem Volk als bisher oberster rechtssetzen-der Gewalt im Land steht die Absetzung bevor. Internationale Gremien sollen künftig Volksent-scheide korrigieren oder annullieren können.
Verfassungsbruch
Der Logik dieser eigenmächtig vorgenommenen Verfassungs-«Korrektur» folgend, glaubt der Bundesrat – in klarer Abweichung von seiner nach der Minarettverbots-Abstimmung geäusserten Stellungnahme und in nicht minder klarer Abwei-chung von der Verfassung – heute auch, den defi-nitiven Entscheid über die Zulässigkeit eines Mi-naretts bzw. Minarettverbots ans Bundesgericht delegieren zu können.
Damit wird die Verfassung gebrochen. Parlament und Schweizervolk haben anlässlich der Nachfüh-rung der Verfassung vor zehn Jahren ausdrücklich bestätigt, dass kein Gericht einen Entscheid des Schweizervolks korrigieren oder aufheben kann. Das gilt auch fürs Minarettverbot.
Der Bundesrat möchte dieses Minarettverbot of-fensichtlich aushebeln. Dafür scheint er bereit, sich selbst über die Bundesverfassung hinwegzu-setzen.
Ulrich Schlüer
Anti-Minarett Bulletin 29.09.2011 (136 kB)